Zeitarbeit, ein facettenreiches und dynamisches Beschäftigungsmodell, spielt in der modernen Arbeitswelt eine immer wichtigere Rolle. Durch die Vermittlung von Arbeitskräften für temporäre Einsätze bietet sie sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmern ein hohes Maß an Flexibilität und vielfältige Möglichkeiten.
Dieser Infobeitrag zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis von Zeitarbeit zu vermitteln, indem er die rechtlichen Rahmenbedingungen, die praktische Anwendung und die damit verbundenen Vor- und Nachteile aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet.
- 2021 waren in Deutschland 830.000 Zeitarbeitnehmer beschäftigt
- Anteil der Beschäftigten in der Zeitarbeit an allen Beschäftigten in Deutschland 2,3 %
Definition Zeitarbeit
Zeitarbeit, auch bekannt als Arbeitnehmerüberlassung, ist ein Arbeitsmodell, bei dem eine Person (der Zeitarbeitnehmer) von einer Zeitarbeitsfirma (dem Verleiher) an ein anderes Unternehmen (den Entleiher) zur temporären Beschäftigung ausgeliehen wird.
Der Zeitarbeitnehmer bleibt rechtlich Angestellter der Zeitarbeitsfirma, die für die Entlohnung und soziale Absicherung zuständig ist, arbeitet aber für einen begrenzten Zeitraum direkt im Betrieb des Entleihers. Dieses Modell bietet Flexibilität für Unternehmen, die kurzfristig ihren Personalbedarf decken müssen, und ermöglicht es Arbeitnehmern, Erfahrungen in verschiedenen Branchen zu sammeln.
Gesetzliche Regelungen in Deutschland
In Deutschland wird das Verhältnis zwischen Zeitarbeitsfirmen und den Betrieben, die Zeitarbeitnehmer einsetzen, durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) präzise geregelt.
Für die Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte als Geschäftsmodell ist gemäß dem AÜG eine spezielle Erlaubnis erforderlich, die von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird. Sollte diese Genehmigung fehlen, sind sowohl der Vertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem entleihenden Unternehmen als auch der Vertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Zeitarbeitnehmer nichtig.
Die maximale Dauer für die Überlassung eines Zeitarbeitnehmers wurde mit einer Gesetzesreform im Jahr 2017 auf achtzehn Monate beschränkt. Diese Regelung zielt darauf ab, die permanente Ausnutzung von Leiharbeitern durch Unternehmen ohne die Absicht einer Festanstellung zu unterbinden. (Drehtür-Effekt)
Zudem sind Zeitarbeitsfirmen häufig an branchenspezifische Tarifverträge gebunden, wie zum Beispiel die der IGZ oder des BAP.
Zeitarbeit findet in verschiedenen Berufsfeldern Anwendung
Traditionell war Zeitarbeit hauptsächlich in den Fertigungsbereichen von Handwerk und Industrie zu finden, insbesondere in Berufen wie Schlossern, Mechatronikern und Elektronikern.
Heutzutage nutzen jedoch auch Firmen aus vielen anderen Sektoren verstärkt Zeitarbeitskräfte.
Durch den aktuellen Mangel an Fachkräften sind Zeitarbeiter besonders in verschiedenen Dienstleistungsberufen gefragt, darunter im administrativen und im Bürosektor. Auch in der Pflege, im Einzelhandel und in der Logistikbranche wächst die Bedeutung der Zeitarbeit stetig.
Weitere wichtige Branchen, aus denen Zeitarbeit nicht mehr wegzudenken ist, umfassen die Landwirtschaft und das Gastgewerbe.
Selbst in spezialisierten Feldern wie der Luftfahrt und dem Ingenieurwesen werden Zeitarbeitspositionen angeboten. Zeitarbeit bietet Chancen für ein breites Spektrum an Arbeitnehmern, von ungelernten Kräften bis hin zu hochqualifizierten Fachkräften.
Vorteile und Nachteile für die Zeitarbeiter
Unsere Tabelle bietet einen Überblick über die Vor- und Nachteile der Zeitarbeit aus der Perspektive der Arbeitskräfte, wobei sie sowohl die Chancen als auch die Herausforderungen hervorhebt, die mit dieser Beschäftigungsform einhergehen.
Vorteile für Arbeitskräfte | Nachteile für Arbeitskräfte |
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Vorteile und Nachteile für die Unternehmen
Es folgt nun unsere Tabelle, die verdeutlicht welche Vor- und Nachteile Unternehmen haben, die Zeitarbeiter einstellen.
Vorteile für Unternehmen | Nachteile für Unternehmen |
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Sie zeigt, wie Zeitarbeit den Unternehmen ermöglicht, effizient auf Marktanforderungen zu reagieren, stellt aber auch die Herausforderungen dar, die mit der Einstellung von Zeitarbeitskräften verbunden sein können.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Überlassung von Arbeitnehmern und regelt die Details der Arbeitnehmerüberlassung, einschließlich der spezifischen Aufgaben, Arbeitszeiten, Gehaltsvereinbarungen und eventueller Zulagen für den Zeitarbeitnehmer. Es dient primär dem Schutz der Leiharbeitnehmer.
Für aktuelle Informationen zu den Reformen des AÜG bietet der Praxisratgeber von Unique wertvolle Einblicke. Hier finden Sie Details zu den Neuerungen, die seit April 2017 gelten, und verstehen die daraus resultierenden Konsequenzen für Dienstleister, Arbeitnehmer und Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte einsetzen.
- Genehmigungspflicht: Unternehmen, die Arbeitnehmer an Dritte überlassen möchten, benötigen eine spezielle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Diese Vorschrift soll die Seriosität und Zuverlässigkeit der Verleiher sicherstellen.
- Equal Pay: Das Prinzip besagt, dass Zeitarbeitnehmer nach einer gewissen Einsatzdauer im Entleihunternehmen den gleichen Lohn wie die fest angestellten Mitarbeiter für vergleichbare Tätigkeiten erhalten müssen. Dies fördert die faire Behandlung von Zeitarbeitnehmern.
- Höchstüberlassungsdauer: Das Gesetz legt eine maximale Überlassungsdauer von 18 Monaten fest. Nach Ablauf dieser Frist muss der Einsatz beendet oder der Zeitarbeitnehmer vom Entleihunternehmen fest angestellt werden. Diese Regelung dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor langfristiger Unsicherheit.
- Drehtürklausel: Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer entlassen und sofort als Zeitarbeiter zu schlechteren Konditionen wieder eingestellt werden, enthält das AÜG Bestimmungen, die dieses Vorgehen einschränken.
- Informationspflicht: Das Entleihunternehmen ist verpflichtet, den Betriebsrat über den Einsatz von Zeitarbeitnehmern sowie über die Gründe für deren Einsatz zu informieren. Dies gewährleistet Transparenz und die Einbeziehung der Arbeitnehmervertretung.
- Arbeitsbedingungen: Das AÜG stellt sicher, dass Zeitarbeitnehmer hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und Pausenregelungen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Festangestellte im Entleihunternehmen.
Wie funktioniert Zeitarbeit?
Zeitarbeit funktioniert durch ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Zeitarbeitnehmer, dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) und dem Unternehmen, das die Arbeitskraft benötigt (Entleiher). Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:
- Anstellung: Zeitarbeitnehmer werden von einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Sie unterzeichnen einen Arbeitsvertrag, der sie rechtlich zu Angestellten der Zeitarbeitsfirma macht.
- Überlassung: Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt den Zeitarbeitnehmer temporär an ein anderes Unternehmen. Dieser Vorgang wird durch einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Zeitarbeitsfirma und Entleihunternehmen formalisiert.
- Einsatz: Der Zeitarbeitnehmer verrichtet seine Arbeit im Entleihunternehmen unter dessen Anleitung und Kontrolle. Die konkreten Tätigkeiten, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen richten sich nach den Erfordernissen des Entleihunternehmens.
- Bezahlung: Obwohl der Zeitarbeitnehmer seine Arbeitsleistung im Entleihunternehmen erbringt, erhält er sein Gehalt von der Zeitarbeitsfirma. Diese ist zudem für die sozialen Abgaben und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
- Rückkehr: Nach Beendigung des Einsatzes im Entleihunternehmen kehrt der Zeitarbeitnehmer entweder zur Zeitarbeitsfirma zurück, um einen neuen Einsatz zu erhalten, oder der Einsatz wird bei Bedarf direkt verlängert.
Dieses Modell bietet Unternehmen die Flexibilität, schnell auf Personalbedarf zu reagieren, und gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, verschiedene Arbeitsumfelder kennenzulernen und Erfahrungen zu sammeln.