Mit unserem Pendlerpauschale-Rechner können Sie schnell und unkompliziert die Höhe Ihrer steuerlich absetzbaren Pendlerpauschale berechnen. Der Rechner ermöglicht es Ihnen, entweder die Anzahl der Arbeitstage selbst einzugeben oder sie basierend auf Ihrem Bundesland und dem Jahr zu ermitteln. Zusätzlich können Sie Ihre vertraglich geregelten Urlaubstage berücksichtigen, um eine genauere Berechnung zu erhalten.


So nutzen Sie den Pendlerpauschale-Rechner:

  1. Arbeitstage bekannt? – Geben Sie an, ob Sie die Anzahl Ihrer Arbeitstage bereits kennen. Falls ja, tragen Sie die Anzahl der Arbeitstage manuell ein. Falls nein, wählen Sie Ihr Bundesland und das Jahr aus, um die Arbeitstage automatisch berechnen zu lassen.
  2. Strecke zur Arbeit – Geben Sie die einfache Entfernung in Kilometern zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Arbeitsstätte an.
  3. Urlaubstage – Optional können Sie Ihre vertraglich geregelten Urlaubstage eingeben, um diese von der Gesamtzahl der Arbeitstage abzuziehen.
  4. Berechnen – Klicken Sie auf „Pendlerpauschale berechnen“, um den steuerlich absetzbaren Betrag zu ermitteln.

Nutzen Sie diesen Rechner, um Ihre Pendlerpauschale genau zu berechnen und Ihre Steuerlast effektiv zu senken. Planen Sie Ihre Finanzen besser und profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen der Pendlerpauschale!

Gesetzliche Regelung

Die Pendlerpauschale ist im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Die entsprechende gesetzliche Grundlage findet sich in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

Hier ist die exakte Gesetzesstelle:

Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Abs. 1 Nr. 4:

§ 9 Werbungskosten

(1) Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind auch:

4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale).

In diesem Paragrafen wird die Entfernungspauschale geregelt, die umgangssprachlich als Pendlerpauschale bekannt ist.

Formel: So berechnet man die Pendlerpauschale

Die Berechnung der Pendlerpauschale ist relativ einfach und basiert auf der Anzahl der Arbeitstage und der Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Arbeitsstätte.

Die Pendlerpauschale wird in Deutschland pro Kilometer der einfachen Strecke berechnet und beträgt in der Regel 0,30 Euro pro Kilometer. Unter bestimmten Bedingungen können für Entfernungen über 20 Kilometer sogar höhere Beträge geltend gemacht werden.

Hier ist die Formel zur Berechnung der Pendlerpauschale:

\(\text{Pendlerpauschale} = \text{Anzahl der Arbeitstage} \times \text{Entfernungskilometer} \times \text{Pauschale pro Kilometer}\)

Wichtig zu beachten:

  • Die Pauschale gilt nur für die einfache Strecke, nicht für den Hin- und Rückweg.
  • Die Berechnung erfolgt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (Auto, Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel).
  • Für Entfernungen über 20 Kilometer wird ab dem 21. Kilometer eine erhöhte Pauschale angesetzt.

Mit diesen Formeln und Beispielen können Sie Ihre individuelle Pendlerpauschale einfach berechnen und in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Nutzen Sie unseren Pendlerpauschale-Rechner, um die Berechnung schnell und präzise durchzuführen und Ihre Steuerlast zu optimieren.

Referenzjahr Betrag für Kilometer 1-20 Betrag für ab dem 21. Kilometer
2019 0,30€ je km 0,30€ je km
2020 0,30€ je km 0,30€ je km
2021 0,30€ je km 0,35€ je km
2022 0,30€ je km 0,38€ je km
2023 0,30€ je km 0,38€ je km
2024 0,30€ je km 0,38€ je km
2025 0,30€ je km 0,38€ je km
2026 0,30€ je km 0,38€ je km

PRAXISBEISPIEL – ENTFERNUNG ÜBER 20km

  • Anzahl der Arbeitstage: 220 Tage
  • Einfache Entfernung zur Arbeit: 25 Kilometer
  • Pauschale für die ersten 20 Kilometer: 0,30 Euro
  • Pauschale für jeden Kilometer ab dem 21. Kilometer: 0,38 Euro
\( \text{Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer} = 220 \, \text{Tage} \times 20 \, \text{Kilometer} \times 0{,}30 \, \text{Euro} = 1.320 \, \text{Euro}\) \(\text{Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer} = 220 \, \text{Tage} \times 5 \, \text{Kilometer} \times 0{,}38 \, \text{Euro} = 418 \, \text{Euro}\)

 

\(\text{Gesamte Pendlerpauschale} = 1.320 \, \text{Euro} + 418 \, \text{Euro} = 1.738 \, \text{Euro}\)

Regelung bei der Nutzung anderer Verkehrsmittel

Für Autofahrer ist die Pendlerpauschale unbegrenzt absetzbar. Nutzen Sie andere Verkehrsmittel, gehen zu Fuß oder fahren mit dem Fahrrad, können Sie die Pendlerpauschale bis maximal 4.500 Euro pro Jahr absetzen.

Alternativ können Sie die tatsächlichen Kosten angeben, beispielsweise für ein Jahresticket für Bus oder Bahn. Diese Option kann vorteilhaft sein, wenn Ihre tatsächlichen Fahrtkosten den Höchstbetrag übersteigen. So bietet die Regelung Flexibilität, um die günstigste Option für die steuerliche Geltendmachung Ihrer Fahrtkosten zu wählen.


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