Wenn Sie den Urlaubsanspruch bei Elternzeit berechnen wollen, hilft Ihnen unser Rechner dabei, den verbleibenden Urlaubsanspruch genau zu ermitteln. Der Rechner berücksichtigt, dass der Arbeitgeber den Urlaub nur für volle Kalendermonate der Elternzeit um 1/12 des Jahresurlaubs kürzen darf. Geben Sie einfach den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit sowie Ihren vertraglichen Urlaubsanspruch ein, um Ihr Ergebnis zu erhalten.
Urlaubsanspruch bei Elternzeit berechnen
Geben Sie nur die tatsächliche Elternzeit ein. Ignorieren Sie die Mutterschutz-Zeit.
Gesetzliche Grundlage für Urlaubskürzung in der Elternzeit
Die Möglichkeit für Arbeitgeber, den Urlaubsanspruch während der Elternzeit zu kürzen, stützt sich auf gesetzliche Regelungen, die in § 17 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) verankert sind. Gemäß diesem Paragraphen darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel reduzieren.
Dies gilt speziell dann, wenn während der Elternzeit kein Entgeltanspruch besteht. Beispielsweise könnte dies bedeuten, dass bei einer zwölfmonatigen Elternzeit ohne Entgeltanspruch der gesamte Erholungsurlaub eines Jahres entfallen kann. Dies soll sicherstellen, dass die Urlaubsregelungen fair und angepasst an die tatsächliche Arbeitssituation gehandhabt werden.
Weitere Berechnungshilfen: