Wenn Sie den Urlaubsanspruch bei Elternzeit berechnen wollen, hilft Ihnen unser Rechner dabei, den verbleibenden Urlaubsanspruch genau zu ermitteln. Der Rechner berücksichtigt, dass der Arbeitgeber den Urlaub nur für volle Kalendermonate der Elternzeit um 1/12 des Jahresurlaubs kürzen darf. Geben Sie einfach den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit sowie Ihren vertraglichen Urlaubsanspruch ein, um Ihr Ergebnis zu erhalten.

Wichtig: Mutterschutz-Zeit reduziert ihren Urlaubsanspruch nicht. Die Zeit, welche Sie im Mutterschutz waren, zählt, bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs, als wären Sie bei der Arbeit gewesen.
Urlaubsanspruch bei Elternzeit

Urlaubsanspruch bei Elternzeit berechnen

Geben Sie nur die tatsächliche Elternzeit ein. Ignorieren Sie die Mutterschutz-Zeit.


AUF EINEN BLICK
Hier sind die wichtigsten Informationen zu Ihrem Urlaubsanspruch während der Elternzeit, kompakt zusammengefasst:
  • Ihr angesammelter Urlaub bleibt auch während der Elternzeit vollständig erhalten.
  • Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Urlaub zu kürzen, allerdings ausschließlich für die vollen Monate der Elternzeit, und zwar um ein Zwölftel des jährlichen Urlaubsanspruchs.
  • Ein Anspruch auf Urlaub besteht weiterhin, auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten.
  • Auch nach einer Kündigung während der Elternzeit bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen.
  • Eine Kürzung des Urlaubs aufgrund von Mutterschutz ist nicht zulässig.

Gesetzliche Grundlage für Urlaubskürzung in der Elternzeit

Die Möglichkeit für Arbeitgeber, den Urlaubsanspruch während der Elternzeit zu kürzen, stützt sich auf gesetzliche Regelungen, die in § 17 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) verankert sind. Gemäß diesem Paragraphen darf der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel reduzieren.

Dies gilt speziell dann, wenn während der Elternzeit kein Entgeltanspruch besteht. Beispielsweise könnte dies bedeuten, dass bei einer zwölfmonatigen Elternzeit ohne Entgeltanspruch der gesamte Erholungsurlaub eines Jahres entfallen kann. Dies soll sicherstellen, dass die Urlaubsregelungen fair und angepasst an die tatsächliche Arbeitssituation gehandhabt werden.


Weitere Berechnungshilfen: